Wir über uns

Moneypenny Tours wurde 1988 gegründet und hat sich ganz auf die arabische Welt spezialisiert ...
Heute ist Moneypenny Tours einer der führenden Orient Spezialisten in Deutschland und unterhält seine eigene Incoming-Agentur in Jordanien.

Moneypenny Tours ... Immer eine Idee voraus!

n den langen Jahren ihrer Tätigkeit waren Frau Bauer - die Geschäftsführerin der Moneypenny GmbH - und ihre Agentur eine der ersten, die den Tourismus in Jordanien nach dem Golfkrieg ermöglichten. Selbstverständlich stieß dies auf wohlwollende Anerkennung.
Ihre Majestät Königin Noor überreichte Frau Bauer eine Auszeichnung für besondere Dienste im Tourismus.Am "9.9.99" begeisterte Susanne Bauer erneut das Königshaus mit ihrer Pionierarbeit - Die Idee der Opern Gala im römischen Theater zur Erinnerung an König Hussein stammt von der Moneypenny Geschäftsführerin!
Die Schirmherrschaft der Veranstaltung übernahm Prinzessin Muna Al Hussein, die 2. Frau des am 7.2.1999 verstorbenen König Hussein und Mutter des Thronfolgers, König Abdullah II.
Nun wird jedes Jahr am 9. September eine Opern Gala "in Memoriam König Hussein" im römischen Theater von Amman sowie ein zusätzliches Konzert am 7. September im römischen Theater von Petra durchgeführt.

Moneypenny Tours .... Ihr Partner im Orient !

Flexibilität, gute Kontakte zu den Hotels vor Ort sowie zu den Fluggesellschaften und äußerst konkurrenzfähige Preise haben Moneypenny Tours innerhalb weniger Jahre zu einem der führenden Orient Anbieter gemacht.
Im Jahr 2001 erhielt Moneypenny Tours, als einer der weltweit größten Anbieter von Jordanien Reisen, den "Golden Award" von der jordanischen Fluggesellschaft Royal Jordanian.Inzwischen hat Moneypenny Tours auch enge Kontakte mit Mexiko aufgebaut.

Selbstverständlich sind die Reisen bei Moneypenny Tours durch eine Insolvenzversicherung abgesichert!


Reisebedingungen

1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle auf der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine Verpflichtungen eintritt.
Der Vertrag kommt durch die Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Sie erhalten eine schriftliche Reisebestätigung.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das der Reiseveranstalter 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag des neuen Angebots kommt zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Bezahlung

(Dieser Passus wurde vom Gesetzgeber moniert: " Im Normalfall erwarten wir keine Anzahlung. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass von uns eine Anzahlung erwartet wird, z. B. in Hochsaisonzeiten, hier können wir eine Anzahlung in Höhe von höchstens 20 % fordern, dies wird jedoch ausdrücklich vor Reisebuchung bekannt gemacht. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens einen Tag vor Reiseantritt fällig").

Wir sind daher gezwungen, die AGBs wie folgt zu ändern:

Bei der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe zu 20 % des Reisepreises zu entrichten (wir behalten uns jedoch vor, auf diese Anzahlung zu verzichten, falls wir nicht in Vorleistung gehen müssen; dies teilen wir Ihnen bei der Buchungsbestätigung mit).  Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis sofort zu entrichten, spätestens einen Tag vor Reiseantritt..

Ist die Bezahlung nicht erfolgt, so kann der Veranstalter die Leistung verweigern.

3. Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabredungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
Wird die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl unterschritten, behält sich der Reiseveranstalter vor, die Reise mit PKWs oder Taxis durchzuführen oder abzusagen. Wird eine Reise mangels Teilnehmern abgesagt, wird der Reiseteilnehmer vier Wochen vor Reiseantritt informiert und erhält den Reisepreis unverzüglich zurück, sollte dieser bereits entrichtet worden sein.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt oder eine kostenlose Umbuchung anbieten.
Falls aus irgendwelchen Gründen eine Verteuerung des Reisepreises notwendig werden sollte, so hat der Kunde ebenfalls die Möglichkeiten einer kostenlosen Stornierung oder Umbuchung.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Rücktrittskosten entstehen auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind. Gerne schließen wir für Sie eine Reiserücktrittskosten-Versicherung bei der Europäischen Reiseversicherung ab. Die Kosten hierfür sind abhängig vom Reisepreis.
Bei einem Rücktritt bis 40 Tagen vor Reiseantritt berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 30.- €.
Beim Rücktritt innerhalb eines kürzeren Zeitrahmens gelten folgende Bedingungen sofern bei den Reiseangeboten nicht abweichende Bedingungen ausgewiesen sind:
Bei Linienflüge und Pauschalreisen mit Linienflügen fordern wir folgendes ein:

bis 30 Tage vor Abflug
30% des Reisepreises, mindestens 52.- €
29-21 Tage vor Abflug 30% des Reisepreises
20-11 Tage vor Abflug 50% des Reisepreises
10-02 Tage vor Abflug 85 % des Reisepreises
02-00 Tage vor Abflug 90 % des Reisepreises


Bei Umbuchung kann der Reiseveranstalter die ihm entstandenen Kosten berechnen. Moneypenny führt eine Umbuchung bis zu 10 Tagen vor Reiseantritt i.d.R. kostenlos durch, soweit die Tickets noch nicht ausgestellt wurden.
Bei Pauschalreisen mit Charterflügen gelten die Rücktrittsbedingungen des entsprechenden Charterveranstalters. Bei den Reisen "Petrus", "Paulus", "Nabatäer", "Heiliges Land" und "Leptis Magna" ist dies "Phoenix Reisen" mit folgenden Bedingungen: Bis 30 Tage vor Abflug: 4%, aber mindestens 25.- €; 29-21Tage: 30 %, 20-11 Tage: 50 %; 10-2 Tage: 60 %; 1Tag bzw. Nichtanreise: 75 % des Reisepreises.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen den Reisevertrag kündigen:
a.) ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Die dem Reiseveranstalter entstandenen Kosten kann dieser in Rechnung stellen.
b.) bis 3 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn bereits bei der Ausschreibung darauf hingewiesen wurde.
Der Kunde erhält den Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise durch nicht voraussehbare höhere Gewalt erheblich erschwert oder gefährdet, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten den Reisenden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters
I. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a.) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b.) die sorgfältige Auswahl u. Überwachung der Leistungsträger
c.) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d.) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Ort- und Landesüblichkeit
II. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, sofern es sich nicht nur um eine Vermittlung zum Selbstkostentarif handelt.
III. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung darauf hinweist. Er haftet daher nicht selbst für die Erbringung der Beförderungsleistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
Vermittlung von Flügen und Linienbussen sind generell Fremdleistungen.

10. Gewährleistung
I. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reisende kann die Ersatzleistung aus wichtigem, objektiv erkennbaren Grund ablehnen.
I. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen. Der Reisepreis ist in einem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise im mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende schuldhaft unterläßt den Mangel anzuzeigen.
III. Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe obwohl die Abhilfe möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse sind.

11. Beschränkung der Haftung
I. Der Reiseveranstalter kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränken,
a.) soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
b.) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
IV. An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser, Tauchfahrten, Sportkursen, Übernahme von Mietautos usw., die nicht ausdrücklich in den eingeschlossenen Leistungen des Reiseveranstalters genannt sind, beteiligt sich der Reisende auf eigene Gefahr. Es wird darauf hingewiesen, daß weder Boote noch Tauchgeräte oder sonstige Sportgeräte, wie auch Leihwagen versicherungsmäßig abgedeckt sind. Die Sorge für Versicherungsschutz obliegt dem Reiseteilnehmer. Eine diesbezügliche Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen.

12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Ansprechpartner sind zuerst die örtlichen Agenturen. Bitte beachten Sie, daß eine Mängelanzeige gegenüber dem Hotelpersonal oder dem örtlichen Reiseleiter nicht die Anzeige gegenüber der Agentur ersetzt.
Schäden am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gleiche gilt für den Verlust des Reisegepäcks.
Unterläßt es der Reisende schuldhaft einen Mangel nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so bestehen keinerlei Ansprüche auf Leistungsminderung.

13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Eine bestimmte Form der Erklärung ist nicht erforderlich. Ansprüche der Reisenden verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

14. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung von Visa für Angehörige von EG-Staaten auch wenn der Reisende den Reiseveranstalter dazu beauftragt, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die Verzögerung zu vertreten. Für andere Staatsangehörige übernehmen wir keinerlei Haftung in Visaangelegenheiten.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller, für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
Der Reiseveranstalter haftet nicht bei fehlerhafter Visaerteilung bzw. falschen Paßeinträgen durch Botschaften, Konsulate und Grenzbehörden.
Schikane bei Ein- und Ausreise - insbesondere bei Reisen nach Israel - die längere Wartezeiten an den Grenzen erforderlich machen, sind vom Reiseveranstalter nicht zu beeinflussen und er kann daher auch nicht haftbar gemacht werden.

15. Offensichtliche Druck- od. Rechenfehler
Offensichtliche Druck- oder Rechenfehler berechtigen zur Anfechtung des Reisevertrages. Ein evtl. eingetretener Vertrauensschaden wird ersetzt, es sei denn, die Anfechtbarkeit war bekannt oder hätte erkannt werden müssen.

16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Hauptsitz in Nürnberg verklagen. Nürnberg ist auch der Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist.
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Kann der Leistungsträger vor Ort die Leistungsstörung

Bitte beachten Sie:
Insbesondere die knappe Hotelkapazität am Toten Meer in Jordanien bzw. in Aleppo und Palmyra in Syrien führt manchmal zu Überbuchungen, die der Reiseveranstalter nicht beeinflussen kann. Generell muß in solch einem Fall eine Unterbringung in Mehrbettzimmern, das Ausweichen auf andere Hotels. Bei finanziellen Einsparungen leitet der Reiseveranstalter dies an die Reisenden weiter.
Der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet die Kosten einer Unterbringung in einer höheren Hotelkategorie zu übernehmen, falls andere Alternativen zur Verfügung stehen.
Die Einteilung der Zimmer obliegt den Hoteliers. Für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung haften wir nicht. Desgleichen nicht für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Lift, Klimaanlage, Swimmingpool u.a.
Die Teilnahme an Jeepsafaris, Kamel- oder Pferdetouren sowie Bootsausflügen ist freiwillig. Wir übernehmen keinerlei Haftung bei Unfällen. Sind diese Leistungen bereits im Reisepreis enthalten, so können wir bei Nichtteilnahme keine Rückerstattung gewähren.
Die Jeeps der Beduinen und Taxis sowie öffentliche Verkehrsmittel sind meist nicht die neusten Modelle und würden bei uns oft kein TÜV-Siegel erhalten.
Sie reisen in arabische Länder, deren Lebensstil nicht mit unserer westlichen Welt verglichen werden kann. Man lebt dort nach der Devise “insh Allah bokra”, was bedeutet: “mit Gottes Hilfe morgen”. Haben Sie bitte Verständnis, wenn Ihr Flug z.B. nicht mit Lufthansa-Pünktlichkeit” abfliegt ... oder wenn kleine Defekte in den Hotelzimmern einfach übersehen werden. Der Tourismus steckt noch in den Kinderschuhen.
Die arabische Bevölkerung ist sehr gastfreundlich und man wird immer bemüht sein, Sie überall herzlich Willkommen zu heißen.
Wenn in arabischen Ländern gefeiert wird, kann es 'mal etwas laut werden. Ein in unserer Hotelbeschreibung als “ruhiges Hotel“ ohne Disco und Night Club deklariertes Hotel, kann auch ´mal recht laut werden, wenn dort eine Hochzeit gefeiert wird! Eine gewisse Tolleranz müssen Sie entgegenbringen.
Im "Jordanien-Mini-Reiseführer" und in den "Lander A-B-C"s haben wir versucht, Vor- und Nachteile verschiedener Hotels aufzuzeigen. Die von uns angebotenen Hotels werden von uns regelmäßig getestet. Der Hotelstandard kann sich jedoch ändern.
Renovierungsarbeiten werden manchmal vorgenommen, ohne uns vorher zu informieren. In diesem Fall - sollten die Bauarbeiten für Sie störend sein - bitten wir Sie, unsere Agenten im Land umgehend zu verständigen, so daß ein Hotelwechsel veranlaßt werden kann.

Unsere Reisebedingungen sind die allgemein üblichen Bedingungen.
Sollten vom Gesetzgeber zwischenzeitlich Änderungen vorgenommen worden sein, erkennen wir diese selbstverständlich an.

Moneypenny Werbeagentur und Veranstaltungsservice GmbH
Geschäftsführerin: Dipl. Kff. Susanne Bauer
HR B8568;
UST-IdNr.: DE133564193
Außenstr. 6-8
90453 Nürnberg
Tel. 0911 - 6324673
Fax: 0911 - 6328312
info@moneypenny.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Susanne Bauer begrüßt Prinzessin Aysha (Schwester von König Abdullah) zur Opern Gala am 9.9.2001
Prinzessin Muna, die Mutter von König Abdullah II, bedankt sich bei Susanne Bauer für das gelungene Konzert welches sie erstmals am "9.9.99"zur Erinnerung an König Hussein organisierte
Prinzessin Muna, die Mutter von König Abdullah II, hat die Schirmherrschaft des Musik Events zur Erinnerung an König Hussein übernommen (links im Bild: Großvater von König Abdullah)
Königin Noor überreicht Frau Bauer die Medaille.