REISEPROGRAMM:
Abflug nach Tbilisi.
(-/-/-)*
Ankunft in Tbilissi am frühen
Morgen. Transfer zum Hotel.
Nach dem Frühstück Stadtrundgang: alle
interessanten Baudenkmäler der Altstadt liegen nahe zusammen, so daß diese
leicht durch einen
kurzen Spaziergang erreichbar sind. Wir beginnen unseren Spaziergang bei der
Metechi-Kirche (13.Jh.), gehen von dort aus zu den Ziegelgewölben der Schwefelbäder –
als Besucher werden Sie später noch die Möglichkeit haben, hier zu baden und sich massieren zu lassen. Weiter
Aufstieg zur Narikala Festung (4.Jh.), sowie Besichtigung der Synagoge, der
Sioni Kathedrale und
der Anchiskhati Kirche (6.Jh.), die älteste Kirche in Tbilissi. Am
Nachmittag Besuch der Schatzkammer im Historischen Museum (Goldschmiedkunst aus der Zeit
des Goldenen Vlies) und Spaziergang auf der Hauptstraße – Rustaveli.
Das Abendessen in einem georgischen Restaurant.
Übernachtung im Hotel in Tbilissi. (F/-/A)*
Fahrt nach Mzcheta und
Besichtigung der alten Haupstadt und des religiösen Zentrums Georgiens
(UNESCO Welterbe) mit der Dschwari Kirche (6.Jh.) und der Swetizchoveli
Kathedrale (11.Jh.), in der sich Leibrock Christi befinden soll. Weiterfahrt vorbei am Heilbad Bordschomi – mit Besuch des
Borjomi Parks und Mineralwasser – in die Kleinstadt Achalziche. (1800m).
2 Übernachtungen im Hotel in Achalziche. 220 km.
(F/-/A)*
Ganztägiger Ausflug und Besuch
der Höhlenstadt Wardsia, die aus 3.000 Höhlenwohnungen bestand und über
50.000 Menschen
Unterschlupf bieten konnte. Errichtet wurde sie im Goldenen Zeitalter
Georgiens im 12. Jahrhundert. Künstlerisch ausgestaltete Räume, verbunden durch lange Gänge –
alle von Menschenhand im Felsen vor über 800 Jahren herausgehauen, dazu tropfendes eiskaltes Wasser aus dem nackten
Fels und wunderschöne Fresken. Unterwegs nach Wardsia Foto-Stopp bei der Chertwisi Festung (10.Jh.). Rückfahrt nach
Achalziche. 140 km.
(F/Picknick/A)*
Fahrt nach West-Georgien, in
das Land des Goldenen Vlieses. Zu Mittag Ankunft in Kutaissi – zweitgrößte
Stadt des Landes, wo
das legendäre Goldene Vlies aufbewahrt wurde. Die Umgebung von Kutaissi ist
einen Besuch wert: die neurestaurierte Bagrati-Kathedrale (11.Jh.) und der Gelati
Klosterkomplex (12.Jh) mit der dazugehörigen Akademie (UNESCO
Weltkulturerbe). Anschl. Besuch einer Grotto mit
interessanten Formationen von Stalaktiten und Stalagmiten. Abendessen und Übernachtung in Privatunterkünften in Kutaissi.
250 km. (F/-/A)*
Fahrt in die Hauptstadt von Adshara Region – Batumi an der Schwarzmeerküste. Führung im Botanischen Garten, wo man mehr als 5.000 Pflanzenarten aus der ganzen Welt entdecken kann. Danach Spaziergang im Stadtzentrum vorbei an der Batumi Kathedrale, Medea-Statue und Batumi-Piazza zum Boulevard. Am Abend Rückkehr nach Kutaissi. Abendessen und Übernachtung in Kutaissi. 330 km. (F/-/A)*
Fahrt in die Kartli-Region in
die Stadt Gori. Besuch der Höhlenstadt Uphlisziche (1.Jt v.Ch.), durch die
ein Zweig der
legendären Seidenstrasse führte. Die Stadtstruktur mit mehreren Strassen,
einem Theater und verschiedenen Palästen ist gut nachzuvollziehen. In Gori, der Geburtstadt
Stalins, Besichtigung seines Geburtshauses (von außen). Anschl. Weiterfahrt
auf der Georgischen
Heerstraße und Besuch der Wehrkirche in Ananuri (17.Jh). Die Fahrt führt
durch ein landschaftlich sehr reizvolles
Gebiet in höhere Lagen des Großen Kaukasus.
Abendessen und Übernachtung in Gudauri im Hotel in 2200 m Höhe. 320 km.
(F/-/A)*
Fahrt von Gudauri in das Dorf Kasbegi entlang des Tergi-Fluß und mit Blick auf hochalpine Landschaften. Von Kasbegi führt eine Wanderung zu der 2.170 m hoch gelegenen Gergeti Dreifaltigkeistkirche (3 ½ Stunden, teilweise unbefestigter Weg). Wenn das Wetter mitspielt, kann man einen Blick auf einen der höchsten Gletscher im Kaukasus – den Kasbek (5047m) erhaschen. Fahrt nach Tbilissi. Abendessen in einem traditionellen georgischen Restaurant. Übernachtung in Tbilissi im Hotel. 220 km. (F/-/A)*
Frühmorgens Transfer zum Flughafen und Abflug.
8 x Übernachtung laut Programm
Mahlzeiten (laut Programm: F = Frühstück; M = Mittagessen; A = Abendessen)
Rundreise laut Programm
deutschsprachige Reiseleitung
Eintrittsgelder laut Programm
Flug, Flughafentransfers in Tbilissi (60.- $),Trinkgelder und fakultative Programmpunkte. Keine Visapflicht für EU-Bürger!
Garantierte Durchführung zu den unten angegebenen Terminen.
Maximale Teilnehmerzahl – 25 Personen.
Nicht enthalten sind Flug und Flughafentransfers in Tbilissi (hin und zurück 60.- $) sowie Trinkgelder und fakultative Programmpunkte.
Reisepreis pro Person: |
920,-
$ |
EZ-Zuschlag: |
195,-
$ |
Um Ihnen ein bestmögliches Angebot machen zu können, werden die Reisen nach Georgien und Armenien in US-Dollar angeboten und später bei Rechnungsstellung zum aktuellen Wechselkurs in Euro umgerechnet.
Termine:
29.04.19 |
13.05.19 |
03.06.19 |
08.07.19 |
29.07.19 |
12.08.19 |
02.09.19 |
30.09.19 |
Hotels der Rundreise:
Ort
|
Hotel
|
Nächte |
Tbillisi
|
Shardeni oder KMM
|
3 |
Gudauri
|
Carpe Diem oder Gudauri Inn
|
1 |
Kutaissi
|
Privatunterkunft
|
2 |
Achalziche
|
Lomsia
|
2 |
REISEBEDINGUNGEN
Die Reise wird von Visit Georgia veranstaltet.
1. Abschluß des Reisevertrages
Die Anmeldung erfolgt
schriftlich per Fax oder per E-mail bei Visit Georgia. Der Vertrag kommt mit
der schriftlichen Buchungsbestätigung durch Visit Georgia zustande. Weicht
der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot von Visit Georgia vor, an das Visit Georgia für die Dauer von
10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der vermittelnde Reiseveranstalter innerhalb der
Bindungsfrist Visit Georgia die Annahme erklärt. Eine Reiseanmeldung ist
aus organisatorischen Gründen bis vier Wochen vor Reisebeginn notwendig.
2. Bezahlung
10 Tage nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises fällig. Nach Eingang, spätestens jedoch drei Wochen vor Abreise, erhalten Sie die Reiseunterlagen. 10 Tage vor Reisebeginn wird die Restzahlung fällig.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich
vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und
aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in
dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für Visit Georgia bindend. Visit Georgia
behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor
Vertragsschluß eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die der vermittelnde Reiseveranstalter vor
Buchung selbstverständlichinformiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die Visit Georgia nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Visit Georgia ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Visit Georgia behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Visit Georgia den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Visit Georgia in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden ihrem seinem Angebot anzubieten. Der vermittelnde Reiseveranstalter hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Visit Georgia über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesen gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von
der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen
Rücktrittserklärung bei Visit Georgia. Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Visit Georgia Ersatz für
die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei
der Berechung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu
berücksichtigen.
Pauschal fallen folgende Rücktrittsgebühren an:
Bis zum
30. Tag vor Reiseantritt
10%
29.-22. Tag 30 %
21.-15. Tag 35 %
14.-8.Tag 50 %
7.-1.Tag 60 %
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt
der Reise 85% des Reisepreises.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen,
dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt. Visit Georgia kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der
Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und
die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Visit Georgia bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch Visit Georgia
Visit Georgia kann in folgenden Fällen vor
Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die
Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Visit Georgia
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem
Fall wird der vermittelnde Reiseveranstalter unverzüglich informiert.
Kündigt Visit Georgia, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der ihnen von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Visit Georgia als auch der vermittelnde Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Visit Georgia für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Visit Georgia verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Haftung von Visit Georgia
9.1 Visit Georgia haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des
Leistungsträgers;
3.
die Richtigkeit der Beschreibung aller im Programm angegebenen
Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor
Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten
Reiseleistungen.
9.2 Visit Georgia haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
9.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Visit Georgia insoweit Fremdleistungen, sofern sie in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
10. Gewährleistung
A. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so
kann der Reisende Abhilfe verlangen. Visit Georgia kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Visit
Georgia kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringen. Visit Georgia kann die Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
B. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise kann der Reisende durch den vermittelnden
Reiseveranstalter eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem
zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem
wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit
es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel schriftlich anzuzeigen.
Dies ist durch den vermittelnden Reiseveranstalter geltend zu machen.
C. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet Visit Georgia innerhalb einer angemessenen Frist
keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus
wichtigem, Visit Georgia erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von Visit Georgia verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet Visit Georgia den auf die in
Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern
diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Dies wird durch den
vermittelnden Reiseveranstalter geltend gemacht.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben und sich dies schriftlich bestätigen zu lassen. In diesem Fall wird der vermittelnde Reiseveranstalter unverzüglich von Visit Georgia informiert. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb von sechs Wochen nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Visit Georgia durch
den vermittelnden Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen. Nach
Ablauf der Frist kann der vermittelnde Reiseveranstalter Ansprüche geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist.
Ansprüche des vermittelnden Reiseveranstalters verjähren in einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise demVertrag nach enden
sollte.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Visit Georgia steht dafür ein, den vermittelnden Reiseveranstaltern in den Staaten, in denen die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Visit Georgia haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der vermittelnde Reiseveranstalter Visit Georgia mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Visit Georgia die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Visit Georgia bedingt ist.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Siehe auch die Länderkombination Georgien-Armenien "Zwischen Ararat und Kaukasus" 12-tägige Armenien-Georgien.Rundreise , |